Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein bedeutendes Rechtsinstitut des deutschen Immobilienrechts, das es ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren vergeben. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für die Errichtung des Erbbaurechts, dessen Laufzeit, die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten und des Grundstückeigentümers sowie die Übertragbarkeit des Erbbaurechts.
Durch das Erbbaurecht erhalten insbesondere öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser sowie Privatpersonen mit begrenzten finanziellen Mitteln die Möglichkeit, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten. Der Erbbauberechtigte ist jedoch auch gewissen Einschränkungen unterworfen, wie beispielsweise der jährlichen Erbbauzinszahlung an den Grundstückseigentümer und bestimmten Bauvorschriften, die aus dem Erbbaurechtsvertrag resultieren. Das Erbbaurecht ist zudem nur eingeschränkt übertragbar.
Insgesamt stellt das Erbbaurecht ein wichtiges Instrument für die effektive Nutzung von Grundstücken dar.
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