Bauvorbescheid
Mithilfe des Bauvorbescheids erhalten Bauherren vor Baubeginn eine verbindliche Auskunft über die baurechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens. Dieses Instrument des Baurechts dient also als Vorabgenehmigung und wird auf Basis der vom Bauherrn vorgelegten Unterlagen erstellt. Es gibt Auskunft darüber, ob das geplante Bauvorhaben den Vorgaben des Baurechts entspricht und ob eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Allerdings ist der Bauvorbescheid lediglich eine Orientierungshilfe und kein Freibrief zum Bauen.
Besonders empfehlenswert ist der Bauvorbescheid bei komplexen Bauprojekten, bei denen Unsicherheiten bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit bestehen. Er ermöglicht dem Bauherrn eine frühzeitige Klärung der Tragfähigkeit seines Vorhabens und gegebenenfalls Anpassungen, um Zeit und Kosten zu sparen. Darüber hinaus kann der Bauvorbescheid bei der Finanzierung des Projekts helfen, indem er eine gewisse Planungssicherheit gibt.
Allerdings ist der Bauvorbescheid zeitlich begrenzt und hat eine Gültigkeit von maximal drei Jahren. Innerhalb dieser Frist muss der Bauherr eine Baugenehmigung beantragen und das Bauprojekt umsetzen, ansonsten verliert der Bauvorbescheid seine Gültigkeit.
Zusammenfassend ist der Bauvorbescheid für Bauherren eine bedeutende Option, um Klarheit über die baurechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens zu erlangen und Risiken zu minimieren.
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