Bauleitplanung

Die städtebauliche Entwicklung langfristig gesteuert wird und ein harmonisches Zusammenleben in der Gemeinde gewährleistet ist. Die Erstellung von Bauleitplänen wie dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan sind dabei unverzichtbar. Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzung des gesamten Gemeindegebiets und gibt vor, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Freizeit und Erholung oder für öffentliche Zwecke vorgesehen sind. Der Bebauungsplan hingegen legt für bestimmte Bereiche der Gemeinde die Art und das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Straßenführung und Grünflächen fest. Beide Pläne sind verbindlich und dienen als Grundlage für alle Bauvorhaben in dem betreffenden Bereich. Die Bauleitplanung wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung durchgeführt, wobei auch Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden können. Regelmäßige Bürgerbeteiligungen und öffentliche Auslegungen ermöglichen den Dialog mit der Öffentlichkeit. Ziel der Bauleitplanung ist eine nachhaltige räumliche Entwicklung, die eine geordnete Bebauung und ein harmonisches Zusammenleben in der Gemeinde gewährleistet. Dabei werden verschiedene Interessen wie Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Wohnen und Gewerbe berücksichtigt.

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