Wie werden Immobilien mit Erbbaurecht bewertet?

Immobiliengutachten, die Erbbaurechte beinhalten, erfordern eine spezielle Bewertungsmethode. Das Erbbaurecht gewährt einem Dritten das Recht, ein Gebäude auf dem Grundstück des Eigentümers zu errichten oder das Land in anderer Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht des Erbbauberechtigten ist begrenzt, da das Eigentum am Grundstück beim ursprünglichen Eigentümer verbleibt.

Bei der Wertermittlung von Immobilien mit Erbbaurecht sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: Der Wert des Gebäudes oder der Anlage auf dem Grundstück sowie der Wert des Erbbaurechts selbst. Um den Wert des Erbbaurechts zu ermitteln, wird üblicherweise das Ertragswertverfahren angewandt. Hierbei wird der Ertrag, der durch die Nutzung des Grundstücks erzielt werden kann, mit einem geeigneten Faktor multipliziert, der auf vergleichbaren Grundstücken basiert. Laufzeit des Erbbaurechts, Inflation und Restwertprognose werden dabei berücksichtigt. Die Ermittlung des Werts des Gebäudes oder der Anlage erfolgt hingegen anhand gängiger Bewertungsmethoden wie dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren.

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