Flurstück

Eine bestimmte, im Kataster verzeichnete Grundstücksfläche, die eindeutig abgegrenzt werden kann, wird als Flurstück bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Untereinheit einer größeren Fläche, wie beispielsweise eines Grundstücks, und wird im Kataster durch eine eindeutige Nummerierung und Abgrenzung gekennzeichnet.

Das Flurstück ist die kleinste Einheit im Kataster und dient als Grundlage für die Verwaltung und Bewertung von Grundstücken. Jedes Flurstück verfügt über eine eindeutige Nummer, die beispielsweise bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben von großer Bedeutung ist.

Eine Vermessung ist in der Regel erforderlich, um ein Flurstück eindeutig abzugrenzen und seine Grenzen festzulegen. Oft werden Grenzsteine oder andere Markierungen gesetzt, um die Abgrenzung zu erleichtern.

Flurstücke können für verschiedene Nutzungsarten, wie Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsflächen, genutzt werden. Sie können bebaut oder unbebaut sein und können unterschiedlichen Eigentümern gehören.

Das Flurstück ist somit von großer Bedeutung für die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken. Die eindeutige Abgrenzung und Nummerierung erleichtert Grundstücksgeschäfte und Baumaßnahmen und bildet die Grundlage für die Bewertung von Grundstücken.

Insgesamt bildet das Flurstück eine wichtige Einheit im Kataster, die eine geordnete Verwaltung und Nutzung von Grundstücken ermöglicht.

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