Bauleitplanung
Bauleitplanung: Definition, Verfahren und Bedeutung
Einführung
Die Bauleitplanung ist ein zentraler Bestandteil der Stadt- und Raumplanung in Deutschland. Sie dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Vorbereitung sowie Lenkung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde. Die Bauleitplanung gliedert sich in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan). In diesem Artikel wird erläutert, was Bauleitplanung ist, welche Verfahren und Instrumente sie umfasst und welche Bedeutung sie für die städtebauliche Entwicklung und Bauvorhaben hat.
Definition der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein Planungsinstrument der Gemeinden, das auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird. Sie besteht aus zwei Hauptbestandteilen:
- Flächennutzungsplan (FNP): Ein vorbereitender Plan, der die Art und Weise der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen festlegt.
- Bebauungsplan (B-Plan): Ein verbindlicher Plan, der für Teilbereiche des Gemeindegebiets genaue Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und die Gestaltung der baulichen Anlagen trifft.
Ziele und Bedeutung der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Geordnete städtebauliche Entwicklung: Sie stellt sicher, dass die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer geordneten und nachhaltigen Weise erfolgt.
- Umwelt- und Naturschutz: Sie berücksichtigt ökologische Belange und trägt zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
- Schaffung von Wohnraum: Sie schafft Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnraum, Gewerbeflächen und anderen notwendigen Infrastrukturen.
- Verkehrsplanung: Sie integriert verkehrliche Belange und sorgt für eine sinnvolle Verkehrsinfrastruktur.
- Rechtssicherheit: Sie schafft klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken.
Der Flächennutzungsplan (FNP)
Definition und Zweck
Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der vorbereitenden Bauleitplanung. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der FNP hat keine direkte Rechtsverbindlichkeit für den Bürger, er bindet jedoch die Verwaltung und dient als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Inhalte des Flächennutzungsplans
Ein Flächennutzungsplan enthält in der Regel folgende Festlegungen:
- Bauflächen: Ausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Sonderbauflächen etc.
- Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Plätze, Schienenverkehrsflächen.
- Grünflächen: Parkanlagen, Wälder, landwirtschaftliche Flächen, Ausgleichsflächen.
- Gemeinbedarfsflächen: Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, Versorgungsflächen.
- Schutzflächen: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete.
Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen FNP aufzustellen.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Bürger und betroffenen Behörden werden in einem frühen Planungsstadium beteiligt.
- Entwurfs- und Offenlegungsverfahren: Der Planentwurf wird erstellt und für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Bürger und Behörden haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
- Abwägung und Entscheidung: Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und gewürdigt. Der Gemeinderat beschließt abschließend den FNP.
- Genehmigung: Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (meist die zuständige Bezirksregierung).
- Bekanntmachung: Nach Genehmigung wird der FNP öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
Der Bebauungsplan (B-Plan)
Definition und Zweck
Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument der verbindlichen Bauleitplanung. Er regelt, wie Grundstücke im Einzelnen genutzt werden können und dürfen. Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und hat unmittelbare Wirkung für Grundstückseigentümer und Bauwillige.
Inhalte des Bebauungsplans
Ein Bebauungsplan enthält in der Regel folgende Festsetzungen:
- Art der baulichen Nutzung: Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete etc.
- Maß der baulichen Nutzung: Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Gebäudehöhe etc.
- Überbaubare Grundstücksflächen: Festsetzungen zu Baugrenzen und Baulinien.
- Gestaltungsvorschriften: Regelungen zu Dachformen, Fassaden, Stellplätzen, Begrünung etc.
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
- Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen B-Plan aufzustellen.
- Vorentwurf und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Ein Vorentwurf des B-Plans wird erstellt und frühzeitig öffentlich ausgelegt, Bürger und Behörden können Stellungnahmen abgeben.
- Entwurfs- und Offenlegungsverfahren: Der Entwurf des B-Plans wird erstellt und ebenfalls öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können erneut abgegeben werden.
- Abwägung und Entscheidung: Die Stellungnahmen werden geprüft und gewürdigt. Der Gemeinderat beschließt abschließend den B-Plan.
- Genehmigung und Satzungsbeschluss: Der B-Plan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden (in einigen Bundesländern ist dies nicht erforderlich). Anschließend fasst der Gemeinderat den Satzungsbeschluss.
- Bekanntmachung: Der B-Plan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
Bedeutung für Bauvorhaben
Planungssicherheit
Bauvorhaben müssen sich an den Vorgaben der Bauleitplanung orientieren. Der Flächennutzungsplan und insbesondere der Bebauungsplan schaffen klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken. Bauherren erhalten Planungssicherheit, da die zulässige Nutzung und bauliche Ausführung genau festgelegt sind.
Genehmigungsfähigkeit
Die Bauleitplanung ist eine wesentliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Nur wenn ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, kann es in der Regel genehmigt werden. Liegt kein Bebauungsplan vor, erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich oder nach § 35 BauGB im Außenbereich.
Bürgerbeteiligung
Die Bauleitplanung bietet Bürgern die Möglichkeit, sich frühzeitig in die Planungen einzubringen und ihre Interessen und Anregungen zu äußern. Dies stärkt die Akzeptanz der planerischen Entscheidungen und ermöglicht eine transparente und demokratische Beteiligung bei der Entwicklung des Gemeindegebiets.
Häufig gestellte Fragen zur Bauleitplanung
1. Was ist die Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung ist ein Planungsinstrument der Gemeinden, das die geordnete städtebauliche Entwicklung und Nutzung von Grundstücken regelt. Sie umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
2. Was ist der Flächennutzungsplan (FNP)?
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen festlegt. Er hat keine direkte Rechtsverbindlichkeit für Bürger, sondern bindet die Verwaltung und dient als Grundlage für die Bebauungsplanung.
3. Was ist der Bebauungsplan (B-Plan)?
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Plan, der für Teilbereiche des Gemeindegebiets genaue Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Gestaltung der baulichen Anlagen trifft. Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und hat unmittelbare Wirkung für Grundstückseigentümer und Bauwillige.
4. Wie läuft das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ab?
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans umfasst mehrere Schritte: Aufstellungsbeschluss, Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entwurfs- und Offenlegungsverfahren, Abwägung und Entscheidung, Genehmigung und Satzungsbeschluss sowie Bekanntmachung.
5. Welche Bedeutung hat die Bauleitplanung für Bauvorhaben?
Die Bauleitplanung schafft rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken und ist eine wesentliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Bauvorhaben müssen den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Bürger haben die Möglichkeit, sich frühzeitig in die Planungen einzubringen.
Fazit
Die Bauleitplanung ist ein unverzichtbares Planungsinstrument für die geordnete städtebauliche Entwicklung in Deutschland. Sie umfasst den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Die Bauleitplanung schafft rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken, fördert eine nachhaltige und umweltgerechte Stadtentwicklung und bietet Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung. Für Bauvorhaben bietet sie Planungssicherheit und ist eine wesentliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Durch eine transparente und demokratische Planungspraxis trägt die Bauleitplanung zur Akzeptanz und zur Qualität städtebaulicher Entscheidungen bei.
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