Immissionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht stellt einen bedeutsamen Bestandteil des deutschen Umweltrechts dar und konzentriert sich auf den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Gerüchen, Lärm oder Luftverschmutzung. Die Vorschriften legen fest, welche Emissionen gestattet sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Belastung für die Umwelt zu verringern.

Eine Vielzahl von Regelungen im Rahmen des Immissionsschutzrechts wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen abgedeckt, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die Maschinen- und Geräuschverordnung (32. BImSchV) oder die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (IMASV).

Zu den Maßnahmen, die im Rahmen des Immissionsschutzes ergriffen werden, gehören unter anderem die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für die Industrie und den Verkehr, die Einrichtung von Lärmschutzzonen und die Überwachung von Emissionen durch regelmäßige Messungen. Bei Bedarf können auch drastischere Maßnahmen wie die Schließung von Betrieben oder die Abschaltung von Anlagen angeordnet werden, um eine Überschreitung der Grenzwerte zu verhindern.

Das Immissionsschutzrecht ist von großer Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen. Es zwingt Unternehmen und Organisationen dazu, umweltfreundliche Technologien und Verfahren einzusetzen und sich an strikte Vorschriften zu halten, um die Umweltbelastung zu minimieren. Gleichzeitig ist das Immissionsschutzrecht ein umfangreiches und anspruchsvolles Rechtsgebiet.

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