Hebesatz
Im deutschen Steuerrecht ist der Hebesatz ein Begriff, der den Prozentsatz beschreibt, mit dem eine Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Steuer auf die Bemessungsgrundlage aufschlägt. Dieser Satz kann für verschiedene Steuerarten, wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer oder auch die Hundesteuer, gelten. Folglich hat der Hebesatz einen direkten Einfluss auf die Höhe der Steuer, die ein Steuerpflichtiger an die Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zahlen muss - je höher der Hebesatz, desto höher die Steuerlast.
Der Hebesatz wird nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern von jeder Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts individuell festgelegt. Das bedeutet, dass der Hebesatz in jeder Gemeinde unterschiedlich sein kann und von Jahr zu Jahr variieren kann. Aus diesem Grund haben Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts ein Interesse daran, den Hebesatz so festzulegen, dass einerseits ihre Einnahmen aus den Steuern ausreichend sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen, andererseits aber auch nicht so hoch sind, dass sie die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und die Kaufkraft der Einwohner zu sehr belasten.
Bei der Festlegung des Hebesatzes kommt es daher zu einer Abwägung zwischen den Interessen der Gemeinde und den Interessen der Bürger und Unternehmen. Die Höhe des Hebesatzes kann somit ein Indikator dafür sein, wie wirtschaftsfreundlich eine Gemeinde ist.
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