Hausgeld

Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in einer Eigentümergemeinschaft müssen monatlich eine Zahlung leisten, die als Hausgeld bezeichnet wird. Ziel dieser Zahlung ist es, gemeinsame Kosten und Aufwendungen zu decken, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung des Gebäudes und des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen.

Zu den Kosten, die über das Hausgeld abgedeckt werden, gehören Instandhaltung und Reparatur des Gebäudes, Verwaltungskosten, Versicherungsprämien und Betriebskosten von Aufzügen, Heizung oder Gemeinschaftsräumen. Die Höhe des Hausgeldes wird auf Basis des jährlichen Wirtschaftsplans der Eigentümergemeinschaft festgelegt und durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung bestätigt.

Das Hausgeld spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der WEG, um die gemeinschaftlichen Belange und Pflichten der Eigentümer zu erfüllen. Jeder Eigentümer zahlt gemäß seinem Miteigentumsanteil an der Wohnanlage.

Es ist von großer Bedeutung für Eigentümer, das Hausgeld regelmäßig und fristgerecht zu zahlen, da ansonsten der Anspruch auf die gemeinschaftlichen Leistungen und Einrichtungen der WEG verloren gehen kann. Bei Zahlungsverzug drohen Mahngebühren und weitere Konsequenzen wie eine Zwangsvollstreckung.

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