Abstandsfläche
Es ist unabdingbar, dass ein Bauherr oder Eigentümer eine Abstandsfläche auf seinem Grundstück freihält, um ein benachbartes Nachbargrundstück vor potenziellen Beeinträchtigungen zu schützen. Derartige Beeinträchtigungen können durch Schattenwurf, Lärm, Sichtbehinderungen oder eine limitierte Belichtung verursacht werden. Die Abstandsfläche stellt somit eine Schutzzone zwischen zwei Grundstücken dar, deren Funktion die Wahrung des Nachbarrechts ist.
Die Größe der Abstandsfläche und die Art der zu beachtenden Abstände werden in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und sind von Faktoren wie der Art des geplanten Bauwerks sowie der Lage und Größe des Grundstücks abhängig. In der Regel müssen Abstandsflächen sowohl zum Nachbargrundstück als auch zu öffentlichen Straßen eingehalten werden.
Die Kontrolle der Einhaltung der Abstandsflächen obliegt dem Bauamt, welches bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Sollte es zu einem Streit zwischen Nachbarn bezüglich der Einhaltung der Abstandsflächen kommen, kann ein Gerichtsverfahren unvermeidbar sein.
Es ist von fundamentaler Wichtigkeit, die Abstandsflächen bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts zu berücksichtigen, um zukünftige Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Darüber hinaus sollte beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie auf die Einhaltung der Abstandsflächen geachtet werden, um Konflikte mit Nachbarn von vornherein zu vermeiden.
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