Wie wird ein Flächennutzungsplan erstellt?

Die Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) durchläuft mehrere Schritte und involviert verschiedene Beteiligte und Verfahren. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Etappen bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans:

Definieren des Planungsraums: Als erstes muss der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans festgelegt werden. Eine Abgrenzungsentscheidung, die von der entsprechenden Behörde getroffen wird, dient in der Regel dazu.

Bestandsaufnahme und Analyse: In diesem Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme des Planungsraums, um die gegenwärtigen Nutzungen, Infrastrukturen und Potenziale zu ermitteln. Hierbei können Datenerhebungen, Befragungen oder Ortsbesichtigungen durchgeführt werden.

Ziel- und Handlungskonzept: Basierend auf der Bestandsaufnahme wird ein Ziel- und Handlungskonzept erstellt, welches die zukünftige räumliche Entwicklung des Planungsraums festlegt. Es beinhaltet unter anderem Ziele, Leitbilder oder Strategien.

Planentwurf: Auf Basis des Ziel- und Handlungskonzepts wird ein Planentwurf erstellt, der die räumlichen Darstellungen und textlichen Festlegungen beinhaltet. Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Planfeststellung: Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird der Planentwurf gegebenenfalls angepasst und erneut öffentlich ausgelegt. Nachdem der Flächennutzungsplan erstellt wurde, bedarf es einer Zustimmung durch das zuständige Gremium, beispielsweise den Gemeinderat, bevor er rechtskräftig wird. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Planung von Bebauungsplänen sowie anderen städtebaulichen Vorhaben. Er muss regelmäßig auf Aktualität und Bedarf hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Die Erstellung des Flächennutzungsplans ist ein aufwändiger und komplexer Prozess, welcher eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure – Planer, Politiker und Bürger – erfordert. Ziel ist es, eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Planungsraumes zu gewährleisten, um sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch der Wirtschaft zu berücksichtigen.

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