Wie läuft das Verfahren zur Beantragung einer Abrissgenehmigung ab?
Je nach Bundesland und Gemeinde variieren die Verfahren zur Beantragung einer Abrissgenehmigung. In jedem Fall ist jedoch ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Hierfür müssen in der Regel verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, deren Umfang je nach Art des Gebäudes variiert.
Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem ein Lageplan des Grundstücks, Pläne des betreffenden Gebäudes, ein Abbruchkonzept sowie gegebenenfalls ein Gutachten zur Schadstoffbelastung des Gebäudes. Nach Eingang des Antrags prüft die Baubehörde, ob eine Abrissgenehmigung notwendig ist und ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen oder Gutachten angefordert.
Sollten alle Anforderungen erfüllt sein und keine weiteren Fragen oder Bedenken bestehen, wird die Abrissgenehmigung erteilt. In manchen Fällen können jedoch Auflagen oder Bedingungen gestellt werden, die vor dem Beginn des Abrisses erfüllt werden müssen. So kann beispielsweise vorgeschrieben werden, dass der Abbruch nur zu bestimmten Zeiten oder mit speziellen Geräten durchgeführt werden darf. Sobald die Genehmigung zum Abriss vorliegt, kann mit dem Abbruch begonnen werden. Es ist von großer Bedeutung, sämtliche geltenden Bauvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen strikt einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir freuen uns über Ihr Interesse! Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E Mail an info@immobilien-gutachter-braunschweig.de oder rufen Sie uns an: 053142879076