Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Flächennutzungsplans?

Ein essentielles Element der räumlichen Planung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) dar, welcher einen detaillierten Überblick über die geplante Flächennutzung im Planungsgebiet liefert. Die wichtigsten Bestandteile des Flächennutzungsplans umfassen die Darstellung der unterschiedlichen Flächennutzungen wie beispielsweise Wohnareale, Gewerbegebiete, Agrarflächen, Erholungsgebiete, Verkehrsflächen oder Gebiete für Natur- und Landschaftsschutz. Diese werden in Form von Flächensymbolen, die den jeweiligen Nutzungen zugeordnet werden, visualisiert.

Ein weiterer bedeutender Bestandteil des Flächennutzungsplans sind die Verkehrsflächen, die für den Straßen-, Schienen-, Rad- und Fußverkehr vorgesehen sind. Hierbei werden verschiedene Verkehrsträger und Verkehrsarten berücksichtigt und durch Linien- und Symboldarstellungen dargestellt.

Um eine einheitliche und verständliche Darstellung des Flächennutzungsplans zu gewährleisten, werden Planzeichen und eine Legende verwendet. Diese dienen dazu, die verschiedenen Flächensymbole und Verkehrslinien zu erläutern sowie Abkürzungen und Bezeichnungen zu erklären. Im Flächennutzungsplan sind nicht nur kartographische Darstellungen, sondern auch textliche Festlegungen enthalten, welche konkrete Regelungen und Zielsetzungen beschreiben. Eine Vielzahl von Vorgaben, wie beispielsweise die Höhe und Dichte von Bebauung, Grünflächen, Lärmschutz oder Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen, werden hierin festgelegt.

Um eine räumliche Orientierung zu ermöglichen, wird der Flächennutzungsplan in einem bestimmten Maßstab dargestellt. Die Legende erläutert den Maßstab und gibt Auskunft über die Genauigkeit der Darstellung.

Der Flächennutzungsplan hat planungsrechtliche Bindungswirkung und stellt die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und anderen städtebaulichen Maßnahmen dar. Es ist erforderlich, ihn regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen des Planungsgebietes gerecht zu werden.

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