Was ist eine Baugenehmigung?

Bevor Bauherren mit der Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage beginnen, benötigen sie eine behördliche Genehmigung, die als Baugenehmigung bezeichnet wird. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Standards entspricht und eine sichere Nutzung gewährleistet ist. Dabei werden insbesondere die Bauordnung, das Bauplanungsrecht, das Denkmalschutzrecht, das Umweltrecht und das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Bauherren umfangreiche Bauantragsunterlagen vorlegen, die den Umfang und die Einhaltung der Bauvorschriften belegen. Diese umfassen in der Regel einen Lageplan, Baupläne, Berechnungen, Gutachten und Nachweise. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Plausibilität, Rechtssicherheit und Einhaltung der Vorschriften des Baurechts.

Nach erfolgreicher Prüfung der Bauantragsunterlagen wird die Baugenehmigung erteilt, sofern das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht. Es können jedoch auch Auflagen und Bedingungen an die Genehmigung geknüpft sein, die vom Bauherren einzuhalten sind. Ohne eine Baugenehmigung ist das Errichten von Gebäuden und baulichen Anlagen nicht gestattet und ein Verstoß gegen die Bauvorschriften kann zu Bußgeldern und sogar zum Abriss des illegal errichteten Gebäudes führen.

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