Wohnungsbauprämie

Die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie richtet sich an Bausparer, die in eine selbstgenutzte oder vermietete Wohnung investieren möchten. Ziel ist es, die Bildung von Eigenkapital zu fördern und dadurch den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat geleistet und beträgt in der Regel 8,8% der Einzahlungen in einen Bausparvertrag, jedoch höchstens 45 Euro pro Jahr. Um die Prämie zu erhalten, muss das Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei zusammenveranlagten Ehepaaren 51.200 Euro betragen.

Für verschiedene Zwecke kann die Wohnungsbauprämie genutzt werden, beispielsweise für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Allerdings gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren, bevor das angesparte Kapital aus dem Bausparvertrag abgerufen werden kann. Zudem müssen die geförderten Mittel innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Prämie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, muss der Bausparer einen Antrag bei seiner Bausparkasse stellen und nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Die Prämie wird in der Regel jährlich ausgezahlt und kann bis zu sieben Jahre in Anspruch genommen werden.

Die Wohnungsbauprämie ist eine attraktive Möglichkeit, um das Eigenkapital beim Kauf einer Immobilie zu erhöhen und somit die Finanzierung zu erleichtern. Dennoch sind gewisse Bedingungen zu erfüllen, um von dieser Förderung profitieren zu können.

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