Was ist eine Abrissgenehmigung?
Um ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage abzureißen, bedarf es einer behördlichen Genehmigung, der sogenannten Abrissgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Baubehörde erteilt und gewährleistet, dass der Abriss den geltenden Bauvorschriften und bautechnischen Normen entspricht. Damit soll verhindert werden, dass durch den Abriss Schäden an umliegenden Gebäuden oder der Umwelt entstehen. Zusätzlich schützt die Genehmigung die Gesundheit der Arbeiter und Anwohner, indem sie sicherstellt, dass schädliche Stoffe wie Asbest ordnungsgemäß entfernt werden.
Die Beantragung einer Abrissgenehmigung ähnelt der einer Baugenehmigung. Der Eigentümer oder der beauftragte Architekt müssen einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde stellen und eine Vielzahl von Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel Pläne des Gebäudes, Gutachten über den Zustand des Gebäudes und eine Beschreibung des geplanten Abbruchverfahrens.
In manchen Fällen kann eine Befreiung von der Abrissgenehmigung erteilt werden, wenn das Gebäude eine geringe Größe hat oder nicht unter Denkmalschutz steht. In diesem Fall kann der Eigentümer den Abriss ohne eine behördliche Genehmigung durchführen lassen.
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