Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis dient als umfassende Dokumentation über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes und liefert Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch. Er ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien und Wohnungen.

Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist jeder Eigentümer oder Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn er sein Gebäude oder seine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte. Ein Energieausweis wird auch bei der Neuvermietung oder im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen benötigt.

Es existieren zwei Arten von Energieausweisen: der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Baujahr, Gebäudeform, Dämmung, Fenster und Heizung. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert hingegen auf den Energieverbrauchsdaten der Bewohner, normalerweise aus den letzten drei Jahren.

Der Energieausweis hat den Zweck, die energetische Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung transparent zu machen und bei der Einschätzung der Energieeffizienz zu helfen. Er informiert über den Energiebedarf oder -verbrauch, die Energieeffizienzklasse, den CO2-Ausstoß sowie potenzielle Einsparungen durch Sanierungsmaßnahmen.

Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, damit potenzielle Käufer oder Mieter einen Eindruck von der energetischen Qualität des Gebäudes gewinnen können. Bei Verletzung der Ausweispflicht können Bußgelder verhängt werden.

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