Wann benötige ich eine Abrissgenehmigung?

Wenn ein Gebäude oder eine bauliche Anlage abgerissen werden soll, wird in der Regel eine Abrissgenehmigung benötigt. Die Regelungen zur Abrissgenehmigung können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und es gibt Ausnahmen. Eine Abrissgenehmigung ist grundsätzlich erforderlich, wenn das betreffende Gebäude in einem Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag als erhaltenswert ausgewiesen ist oder unter Denkmalschutz steht. Auch wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, das nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde, kann eine Abrissgenehmigung erforderlich sein. Dies liegt daran, dass in einigen Städten und Gemeinden besondere Schutzregelungen gelten, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Bevor ein Abriss geplant wird, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall ist es ratsam, eine Genehmigung einzuholen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn eine Abrissgenehmigung beantragt wird, müssen in der Regel mehrere Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

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