Muss ich bei einer Immobilienbewertung anwesend sein?

Als Eigentümer oder Auftraggeber einer Immobilienbewertung müssen Sie normalerweise nicht persönlich anwesend sein. Der unabhängige Sachverständige oder Gutachter ist in der Lage, eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie zu erstellen, ohne Ihre direkte Anwesenheit zu benötigen. In der Regel führt der Sachverständige zunächst eine Ortsbesichtigung durch, um die Lage und die äußeren Gegebenheiten der Immobilie zu begutachten. Zusätzlich kann er die Baupläne und Dokumente einsehen, die für eine fundierte Bewertung erforderlich sind.

Allerdings kann es in manchen Fällen von Vorteil sein, wenn Sie als Eigentümer oder Auftraggeber bei der Bewertung anwesend sind. Insbesondere wenn es um spezifische Informationen geht, die der Gutachter benötigt, um eine genaue Bewertung abzugeben. So können Sie beispielsweise Informationen über durchgeführte Renovierungen, Modernisierungen oder Mängel an der Immobilie bereitstellen, die für die Bewertung relevant sein können. Es ist zu beachten, dass die Bewertung einer Immobilie ein komplexer Prozess ist, der von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Daher ist es nicht zwingend notwendig, dass der Eigentümer oder Auftraggeber persönlich anwesend ist, um eine genaue Bewertung zu gewährleisten. Dennoch ist es wichtig, als Eigentümer oder Auftraggeber sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für die Bewertung verfügbar sind und der Gutachter alle Fragen beantworten kann, um eine präzise Bewertung zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die physische Präsenz des Eigentümers oder Auftraggebers bei einer Immobilienbewertung nicht zwingend erforderlich ist.

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