Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist eine Zusammenstellung sämtlicher Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen, einem privaten Haushalt oder einer anderen Organisation zu einem bestimmten Zeitpunkt gehören. Als Inventar bezeichnet, dient es der Dokumentation der Vermögenslage und deren Entwicklung.

In der Regel umfasst das Bestandsverzeichnis alle beweglichen Vermögensgegenstände wie Büromöbel, Computer, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge. Auch unbewegliche Güter wie Immobilien können darin aufgeführt sein.

Ein Bestandsverzeichnis kann sowohl aus internen als auch aus externen Gründen erstellt werden. Interne Zwecke sind beispielsweise die Übersichtlichkeit und effektivere Verwaltung des vorhandenen Vermögens. Auch die Bewertung des Vermögens und die Ermittlung des Unternehmenswerts können durch ein Bestandsverzeichnis erleichtert werden.

Externe Zwecke können im Rahmen einer Inventur erfüllt werden, um Finanzbehörden oder andere Aufsichtsbehörden über die Vermögenslage eines Unternehmens zu informieren. Auch bei Insolvenzverfahren oder Übertragungen von Vermögensgegenständen auf Dritte ist ein Bestandsverzeichnis von Bedeutung. Das Bestandsverzeichnis erfüllt eine wichtige Funktion bei der Aufzeichnung des Vermögens und seiner Veränderungen. Es trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vermögensentwicklungen bei.

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