Energieausweis

Für die Vermietung oder den Verkauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ist ein Energieausweis unerlässlich. Dieses Dokument gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes. Es bewertet die energetische Qualität auf einer Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung. Es existieren zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten Energieausweis und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes auf Basis der technischen Daten und Baupläne. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Ziel des Energieausweises ist es, Käufern und Mietern eine bessere Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen und ihnen eine bessere Planung ihrer Energiekosten zu ermöglichen. Darüber hinaus dient er auch der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der langfristigen Energieeffizienz-Verbesserung des Gebäudebestands. In Deutschland ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss bei einer Vermietung oder einem Verkauf vorgelegt werden.

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